Schmuckkästchen mit Spielwerk: Abgrenzung 4202–9208
Die türkischen BTB TR160000260031 und TR160000260032 ordnen Schmuckkästchen mit Spielwerk derselben GTIP zu. Die Bilder zeigen Spiegel und Musikfigur; das zweite Kästchen besitzt zusätzlich eine Schublade und Schmuckfächer.
- GTIP
- 4202.99.00.90.00
- GÜLTIG AB
- 09.09.2026
- QUELLE
- Handelsministerium der Republik Türkiye


Die türkischen BTB TR160000260031 und TR160000260032 ordnen Schmuckkästchen mit Spielwerk derselben GTIP zu. Die Bilder zeigen Spiegel und Musikfigur; das zweite Kästchen besitzt zusätzlich eine Schublade und Schmuckfächer.
Beide Einträge verweisen auf das Allgemeine Zollkommuniqué zu den Erläuterungen, Serie Nr.4, auf Abschnitt XVIII, die allgemeinen Erläuterungen zu den Kapiteln 42, 44 und 92 sowie die Positionen 4202 und 9208. Eine detaillierte Werkstoff- oder Charakteranalyse ist in der Kurzbegründung nicht enthalten.
Ein Spielwerk allein führte bei diesen Waren nicht zur Einreihung als Spieldose der Position 9208. Gestaltung und Verwendung als Schmuckbehältnis bilden den wesentlichen Vergleichspunkt. Schublade und Fächer änderten in diesen beiden Einträgen das Ergebnis nicht.
Die Kurzbeschreibungen nennen weder den Werkstoff des Körpers noch die äußere Oberfläche. Holz, Pappe oder Kunststoff lassen sich aus dem Foto nicht sicher bestimmen. Eigenständige Spieldosen, Spielzeuge und anders aufgebaute Behältnisse benötigen eine eigene Prüfung.
Angaben zu Aufbewahrungsfunktion, Innenaufteilung, Werkstoffen und Rolle des Spielwerks erleichtern die technische Vergleichbarkeit der Exportware.