Wenn Handeln nicht warten kann
Wesentliche Änderungen mit nahendem Inkrafttreten oder direkter Versandwirkung.
Wir übersetzen offizielle Entwicklungen in praktische Markteintrittsfragen für ausländische Hersteller, Exporteure und Lieferanten.
Wesentliche Änderungen mit nahendem Inkrafttreten oder direkter Versandwirkung.
Zoll, Produktsicherheit, TAREKS und handelspolitische Entwicklungen an einem Ort.
Verständliche Erläuterungen, die auch zwischen Änderungen nützlich bleiben.
Arbeitsstand zur Monatsmitte. Wesentliche Änderungen werden sofort veröffentlicht; zum Monatsende folgt ein konsolidierter Überblick.
Ein Schreiben der Generalzolldirektion klärt die Überschneidung der Mitteilungen 2026/31 und 2026/33. Liegt die Konformitätsbescheinigung nach 2026/31 im Single-Window-System vor, wird für dasselbe Fahrzeug kein zweites Dokument nach 2026/33 verlangt.
Typgenehmigungspflichtige Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge, insbesondere mit Ursprung außerhalb der EU oder eines Staates mit Freihandelsabkommen mit der Türkei.
GTIP, Ursprung, Typgenehmigung und den Anwendungsbereich von 2026/33 bestätigen; danach die Bescheinigung nach 2026/31 im Single-Window-System prüfen.
Der Beschluss Nr. 11644 ändert die Fußnoten zum türkischen Einfuhrregime. Für GTIP 0703.10.19.00.11 gilt bis 31. Januar 2027 ein Zollsatz von 5 %, vorbehaltlich der genannten Ursprungsausnahmen; für GTIP 1206.00.91.00.19 und 1206.00.99.00.19 gilt saisonal ein Satz von 12 %.
Importeure und Lieferanten von getrockneten Zwiebeln sowie der genannten, nicht zur Aussaat oder als Snack bestimmten Sonnenblumenkern-Tariflinien. Einreihung, Ursprung und Einfuhrdatum sind entscheidend.
Bestätigen Sie vor der Kalkulation den zwölfstelligen GTIP und Ursprung. Bei Sonnenblumenkernen sind die Zeiträume 1. Januar-15. Juni und 1. Oktober-31. Dezember gesondert zu prüfen.
Die türkische Steuerverwaltung veröffentlichte die konsolidierten Beträge der ÖTV-Liste I mit Gültigkeit ab 25. August 2026. Die Tabelle verbindet Warenbezeichnung, GTIP, Betrag und Einheit.
Importeure und Lieferanten von Mineralölerzeugnissen, Erdgas und sonstigen Waren der Liste I. Das Ergebnis hängt vom exakten türkischen GTIP und der technischen Warenbeschreibung ab.
Bestätigen Sie den zwölfstelligen GTIP, gleichen Sie Warenbeschreibung, Betrag und Einheit ab und verwenden Sie die am Transaktionstag gültige Liste.
Die Türkei veröffentlichte die Ursprungsverordnung zum Präferenzabkommen Türkei–Malediven. Sie trat mit der Veröffentlichung rückwirkend zum 1. August 2026 in Kraft und bestimmt EUR.1 als Präferenzursprungsnachweis.
Einfuhren von Waren, die vom Abkommen erfasst sind und nach den produktspezifischen Regeln Ursprung auf den Malediven besitzen. Eine EUR.1 macht nicht jede Sendung von den Malediven automatisch zollfrei.
Prüfen Sie türkischen GTIP, Zollzugeständnisliste, anwendbaren Präferenzsatz, produktspezifische Ursprungsregel und Direktbeförderung. Verwenden Sie nur eine ordnungsgemäß ausgefüllte und zollamtlich bestätigte EUR.1.
Das Handelsministerium kündigte Kontrollen über TAREKS gemäß Mitteilung 2026/35 an. Die Regelung tritt drei Monate nach Veröffentlichung in Kraft.
Laut Ministerium gilt die Kontrolle nicht nur für Produkte im Anhang, sondern für importierte Produkte, die mit einer Halal-Angabe auf den Markt gebracht werden.
Prüfen Sie, ob das Zertifikat von einer durch die türkische Halal-Akkreditierungsagentur (HAK) akkreditierten Stelle ausgestellt wurde. Klären Sie Angabe, Kennzeichnung und TAREKS-Bereitschaft vor dem Versand.
Die konsolidierte Entscheidung regelt zusätzliche Zölle nach GTIP und Ländergruppe und berücksichtigt die Änderung vom Juli 2026 zu Einfuhren mit Zollbefreiung.
Produkte in den Anhängen, abhängig von korrekter GTIP-Einreihung und Ursprung. Ein A.TR-Dokument weist für Nicht-EU- oder nichttürkische Ware allein keinen Präferenzursprung nach.
Bestätigen Sie technische Einreihung, Ursprungsnachweise und die anwendbare Länderspalte, bevor Sie Einfuhrkosten kalkulieren.
TAREKS ist das elektronische risikobasierte System für Produktsicherheitskontrollen bei Ein- und Ausfuhren. Risikokriterien bestimmen, welche Anträge weitergehend geprüft werden.
Produkte im Anwendungsbereich der einschlägigen Produktsicherheits- und Einfuhrkontrollmitteilungen. CE-Zeichen oder Lieferantenerklärung allein reichen nicht für die Einordnung.
Ordnen Sie technische Vorschriften, Modell, Verwendungszweck und Unterlagen vor dem Versand zu und prüfen Sie anschließend die TAREKS-Relevanz von GTIP und Produktumfang.