Turkey Import PrecheckIhr technischer Ansprechpartner für die TürkeiZur StartseiteVorprüfung starten
MARKTEINTRITT TÜRKEI / REGULATORY MONITOR

Was hat sich geändert — und was ist vor dem Versand zu tun?

Wir übersetzen offizielle Entwicklungen in praktische Markteintrittsfragen für ausländische Hersteller, Exporteure und Lieferanten.

ALERT

Wenn Handeln nicht warten kann

Wesentliche Änderungen mit nahendem Inkrafttreten oder direkter Versandwirkung.

MONATSBRIEF

Ein geprüfter Monatsüberblick

Zoll, Produktsicherheit, TAREKS und handelspolitische Entwicklungen an einem Ort.

LEITFADEN

Dauerhaftes Markteintrittswissen

Verständliche Erläuterungen, die auch zwischen Änderungen nützlich bleiben.

CURRENT WATCHLIST

Regulatorische Beobachtungsliste September 2026

Arbeitsstand zur Monatsmitte. Wesentliche Änderungen werden sofort veröffentlicht; zum Monatsende folgt ein konsolidierter Überblick.

07 geprüfte Einträge
01FAHRZEUGEINFUHR / PRODUKTSICHERHEIT

Kein doppelter Nachweis bei bestimmten Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen

WAS HAT SICH GEÄNDERT

Ein Schreiben der Generalzolldirektion klärt die Überschneidung der Mitteilungen 2026/31 und 2026/33. Liegt die Konformitätsbescheinigung nach 2026/31 im Single-Window-System vor, wird für dasselbe Fahrzeug kein zweites Dokument nach 2026/33 verlangt.

WER KANN BETROFFEN SEIN

Typgenehmigungspflichtige Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge, insbesondere mit Ursprung außerhalb der EU oder eines Staates mit Freihandelsabkommen mit der Türkei.

MASSNAHME VOR DEM VERSAND

GTIP, Ursprung, Typgenehmigung und den Anwendungsbereich von 2026/33 bestätigen; danach die Bescheinigung nach 2026/31 im Single-Window-System prüfen.

02ZOLLSATZ / BESCHLUSS 11644

Befristete Zollsätze für getrocknete Zwiebeln und Sonnenblumenkerne

WAS HAT SICH GEÄNDERT

Der Beschluss Nr. 11644 ändert die Fußnoten zum türkischen Einfuhrregime. Für GTIP 0703.10.19.00.11 gilt bis 31. Januar 2027 ein Zollsatz von 5 %, vorbehaltlich der genannten Ursprungsausnahmen; für GTIP 1206.00.91.00.19 und 1206.00.99.00.19 gilt saisonal ein Satz von 12 %.

WER KANN BETROFFEN SEIN

Importeure und Lieferanten von getrockneten Zwiebeln sowie der genannten, nicht zur Aussaat oder als Snack bestimmten Sonnenblumenkern-Tariflinien. Einreihung, Ursprung und Einfuhrdatum sind entscheidend.

MASSNAHME VOR DEM VERSAND

Bestätigen Sie vor der Kalkulation den zwölfstelligen GTIP und Ursprung. Bei Sonnenblumenkernen sind die Zeiträume 1. Januar-15. Juni und 1. Oktober-31. Dezember gesondert zu prüfen.

03ÖTV / LISTE I

Aktuelle Beträge der türkischen ÖTV-Liste I ab 25. August 2026

WAS HAT SICH GEÄNDERT

Die türkische Steuerverwaltung veröffentlichte die konsolidierten Beträge der ÖTV-Liste I mit Gültigkeit ab 25. August 2026. Die Tabelle verbindet Warenbezeichnung, GTIP, Betrag und Einheit.

WER KANN BETROFFEN SEIN

Importeure und Lieferanten von Mineralölerzeugnissen, Erdgas und sonstigen Waren der Liste I. Das Ergebnis hängt vom exakten türkischen GTIP und der technischen Warenbeschreibung ab.

MASSNAHME VOR DEM VERSAND

Bestätigen Sie den zwölfstelligen GTIP, gleichen Sie Warenbeschreibung, Betrag und Einheit ab und verwenden Sie die am Transaktionstag gültige Liste.

04PTA / URSPRUNG

EUR.1-Nachweis im Präferenzabkommen Türkei–Malediven

WAS HAT SICH GEÄNDERT

Die Türkei veröffentlichte die Ursprungsverordnung zum Präferenzabkommen Türkei–Malediven. Sie trat mit der Veröffentlichung rückwirkend zum 1. August 2026 in Kraft und bestimmt EUR.1 als Präferenzursprungsnachweis.

WER KANN BETROFFEN SEIN

Einfuhren von Waren, die vom Abkommen erfasst sind und nach den produktspezifischen Regeln Ursprung auf den Malediven besitzen. Eine EUR.1 macht nicht jede Sendung von den Malediven automatisch zollfrei.

MASSNAHME VOR DEM VERSAND

Prüfen Sie türkischen GTIP, Zollzugeständnisliste, anwendbaren Präferenzsatz, produktspezifische Ursprungsregel und Direktbeförderung. Verwenden Sie nur eine ordnungsgemäß ausgefüllte und zollamtlich bestätigte EUR.1.

05BEVORSTEHENDE KONTROLLE

TAREKS-Kontrollen für Importwaren mit Halal-Angabe

WAS HAT SICH GEÄNDERT

Das Handelsministerium kündigte Kontrollen über TAREKS gemäß Mitteilung 2026/35 an. Die Regelung tritt drei Monate nach Veröffentlichung in Kraft.

WER KANN BETROFFEN SEIN

Laut Ministerium gilt die Kontrolle nicht nur für Produkte im Anhang, sondern für importierte Produkte, die mit einer Halal-Angabe auf den Markt gebracht werden.

MASSNAHME VOR DEM VERSAND

Prüfen Sie, ob das Zertifikat von einer durch die türkische Halal-Akkreditierungsagentur (HAK) akkreditierten Stelle ausgestellt wurde. Klären Sie Angabe, Kennzeichnung und TAREKS-Bereitschaft vor dem Versand.

06ZOLL / URSPRUNG

Konsolidierte Regelungen zum Zusatzzoll aktualisiert

WAS HAT SICH GEÄNDERT

Die konsolidierte Entscheidung regelt zusätzliche Zölle nach GTIP und Ländergruppe und berücksichtigt die Änderung vom Juli 2026 zu Einfuhren mit Zollbefreiung.

WER KANN BETROFFEN SEIN

Produkte in den Anhängen, abhängig von korrekter GTIP-Einreihung und Ursprung. Ein A.TR-Dokument weist für Nicht-EU- oder nichttürkische Ware allein keinen Präferenzursprung nach.

MASSNAHME VOR DEM VERSAND

Bestätigen Sie technische Einreihung, Ursprungsnachweise und die anwendbare Länderspalte, bevor Sie Einfuhrkosten kalkulieren.

07SYSTEMLEITFADEN

So funktionieren risikobasierte TAREKS-Kontrollen

WAS HAT SICH GEÄNDERT

TAREKS ist das elektronische risikobasierte System für Produktsicherheitskontrollen bei Ein- und Ausfuhren. Risikokriterien bestimmen, welche Anträge weitergehend geprüft werden.

WER KANN BETROFFEN SEIN

Produkte im Anwendungsbereich der einschlägigen Produktsicherheits- und Einfuhrkontrollmitteilungen. CE-Zeichen oder Lieferantenerklärung allein reichen nicht für die Einordnung.

MASSNAHME VOR DEM VERSAND

Ordnen Sie technische Vorschriften, Modell, Verwendungszweck und Unterlagen vor dem Versand zu und prüfen Sie anschließend die TAREKS-Relevanz von GTIP und Produktumfang.