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FAHRZEUGEINFUHR / PRODUKTSICHERHEIT 2026/31 UND 2026/33

Kein doppelter Nachweis bei bestimmten Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen

Ein Schreiben der türkischen Generalzolldirektion vom 4. September 2026 klärt das Dokumentenverfahren bei Überschneidungen der Mitteilungen 2026/31 und 2026/33.

DATUM04.09.2026
UMFANGElektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge
GRUNDLAGEZollschreiben Nr. 126049892

TSE prüft zunächst, ob das Fahrzeug unter die Mitteilung 2026/33 fällt. Wurde anschließend nach 2026/31 über das türkische Single-Window-System eine Konformitätsbescheinigung erteilt, soll der Zoll für dieselbe Ware nicht zusätzlich eine gesonderte Genehmigung oder Befreiungs-/Nichtanwendungsbescheinigung nach 2026/33 verlangen.

01

Was wurde geklärt?

Die nach 2026/31 im Single-Window-System ausgestellte Konformitätsbescheinigung gilt für das Zollverfahren als ausreichend. Ein zweites Dokument nach 2026/33 wird für dasselbe Fahrzeug nicht gesondert vorgelegt.

02

Wer kann betroffen sein?

Die Klarstellung betrifft typgenehmigungspflichtige Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, insbesondere mit Ursprung außerhalb der EU oder eines Staates mit Freihandelsabkommen mit der Türkei.

03

Die TSE-Prüfung bleibt bestehen

Der Wegfall doppelter Unterlagen hebt die Prüfung nach 2026/33 nicht auf. TSE prüft zunächst die Einordnung nach 2026/33 und führt danach das Konformitätsverfahren nach 2026/31 über das Single-Window-System durch.

04

Bedeutung für die Zollabfertigung

In der Einfuhrakte ist eine gültige, im Single-Window-System registrierte Konformitätsbescheinigung nach 2026/31 zu prüfen. Das Schreiben vom 4. September 2026 erläutert, weshalb kein weiteres Dokument nach 2026/33 verlangt werden soll.

IMPORT FILE REVIEW

Prüfpunkte für die Einfuhrakte

  1. Türkischen GTIP und technische Fahrzeugbeschreibung bestätigen.
  2. Ursprung und Anwendungsbereich von 2026/33 prüfen.
  3. Typgenehmigung und TSE-Prüfung abschließen.
  4. Single-Window-Eintrag der Bescheinigung nach 2026/31 prüfen.
  5. Weitere Abgaben, Genehmigungen und Einfuhrbedingungen separat prüfen.

Diese Seite fasst das Schreiben der Generalzolldirektion Nr. 126049892 vom 4. September 2026 zusammen. Das fahrzeugbezogene Ergebnis ist anhand von GTIP, technischer Ausführung, Typgenehmigung, Ursprung und der am Abfertigungstag geltenden Rechtslage zu bestätigen.

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