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DEKORATIONSWAREN / 6 BTB

Vier Tarifergebnisse für Weihnachts-, Spielzeug- und Dekorationsartikel

Sechs saisonal vermarktete Waren verteilen sich wegen Material, Figurencharakter, Beleuchtung und ausschließlicher Weihnachtsbestimmung auf vier GTIP.

VERÖFFENTLICHUNG28.08.2026
QUELLEHandelsministerium
GEPRÜFTE EINTRÄGE6
VERÖFFENTLICHTE GTIP4420.19.00.00.00 · 9503.00.21.00.00 · 9505.10.90.00.00 · 4823.90.85.10.19
01

Fachliche Bewertung

Der Nussknacker gilt als Holzschmuckware, zwei LED-Puppen als Spielzeug, zwei eindeutig weihnachtsspezifische Leuchtartikel als 95.05 und der beleuchtete Papierstern als Papierware. Saisonale Vermarktung allein reicht für 95.05 nicht aus.

02

Hinweis zur Referenznutzung

Ausschließliche Festtagsverwendung, materialbestimmter Charakter, Spielzeugcharakter und Haupt- oder Nebenfunktion der Beleuchtung sind getrennt nachzuweisen.

BTB / 28.08.2026

Geprüfte BTB-Einträge

  • TR340000260168
  • TR340000260156
  • TR340000260166
  • TR340000260165
  • TR340000260157
  • TR340000260167
OFFICIAL REGISTER / VISUAL EVIDENCE

Produkt- und Eintragsbilder aus dem amtlichen BTB-Register

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QUELLE · 28.08.2026 · 01
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