Vier Tarifergebnisse für Weihnachts-, Spielzeug- und Dekorationsartikel
Sechs saisonal vermarktete Waren verteilen sich wegen Material, Figurencharakter, Beleuchtung und ausschließlicher Weihnachtsbestimmung auf vier GTIP.
01
Fachliche Bewertung
Der Nussknacker gilt als Holzschmuckware, zwei LED-Puppen als Spielzeug, zwei eindeutig weihnachtsspezifische Leuchtartikel als 95.05 und der beleuchtete Papierstern als Papierware. Saisonale Vermarktung allein reicht für 95.05 nicht aus.
02
Hinweis zur Referenznutzung
Ausschließliche Festtagsverwendung, materialbestimmter Charakter, Spielzeugcharakter und Haupt- oder Nebenfunktion der Beleuchtung sind getrennt nachzuweisen.
BTB / 28.08.2026
Geprüfte BTB-Einträge
- TR340000260168
- TR340000260156
- TR340000260166
- TR340000260165
- TR340000260157
- TR340000260167
Produkt- und Eintragsbilder aus dem amtlichen BTB-Register



