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EFTA / FHA / PEM-Ursprungssystem

Wie wird der Präferenzzoll im Handel mit EFTA angewandt?

FHA / PEM-Ursprungssystem kann bei richtiger HS/GTIP-Einreihung und Ursprungsführung einen Zollvorteil eröffnen; der Ländername allein schafft keine Befreiung.

STATUSIN KRAFT / ANWENDBAR
EFFECTIVERevised FTA in force
PROOF ROUTEEUR.1 / origin declaration

Zuerst ist zu prüfen, ob die 12-stellige GTIP der Ware in der aktuellen Zugeständnisliste erfasst ist. Danach folgen produktspezifische Ursprungsregel, Vormaterialien, Kumulierung und der Nachweisweg EUR.1 / origin declaration.

COUNTRY GROUP

Erfasste Länder

Die EFTA hat vier Mitglieder. Island, Liechtenstein und Norwegen gehören zusätzlich dem EWR an; die Schweiz nicht.

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz
01

Was kann das Abkommen ändern?

Für begünstigte Waren kann der allgemeine Zoll gesenkt oder aufgehoben werden. Satz und Abbauplan sind GTIP-bezogen zu lesen.

02

Wie wird Ursprung erworben?

Je nach Produkt gilt vollständige Gewinnung, Positionswechsel, Höchstanteil nichtursprünglicher Vormaterialien oder ein bestimmter Herstellungsvorgang.

03

Wie wird der Nachweis aufgebaut?

EUR.1 / origin declaration muss Form, Wortlaut, Aussteller- und Aufbewahrungsvorgaben erfüllen und zur Rechnungs- und Versandkette passen.

04

Was bleibt bestehen?

Einfuhrumsatzsteuer, Zusatzabgaben, Produktsicherheit/TAREKS, Überwachung, Antidumping, Genehmigungen und technische Konformität können weiter gelten.

VOR DEM VERSAND

EFTA / ICELAND · LIECHTENSTEIN · NORWAY · SWITZERLAND

  1. 12-stellige GTIP und Warenbeschreibung bestätigen.
  2. Aktuelles Zugeständnis und Ausnahmen/Abbaustufen prüfen.
  3. Produktspezifische Ursprungsregel auf die Fertigung anwenden.
  4. Kumulierung und Beförderungsbedingungen bestätigen.
  5. EUR.1 / origin declaration mit Rechnung, Pack- und Transportpapieren abgleichen.
URSPRUNGSUNTERLAGEN

EUR.1 / origin declaration

  • Stückliste, Vormaterialien und Lieferantennachweise
  • Fertigungsablauf und Berechnung der Ursprungsregel
  • Rechnung, Packliste und Transportpapier
  • Berechtigung und Pflichtwortlaut des Ursprungsnachweises
  • GTIP-Zugeständnis und sonstige Einfuhrmaßnahmen
PRÜFUNGSGRUNDLAGE

Für diesen Leitfaden wurden die folgenden amtlichen Regelungs- und Anwendungsquellen geprüft.

  • Türkiye–EFTA Free Trade Agreement
  • Revised Regional Convention on Pan-Euro-Mediterranean Preferential Rules of Origin
  • Current cumulation matrix and customs notices

Zuletzt geprüft: 25. August 2026. Allgemeine Information; keine verbindliche Zoll- oder Ursprungsentscheidung.