LED-Dekorationspuppe: Einreihung in Position 9503
Eine 51 cm große menschenähnliche Puppe mit textilbezogenen Beinen, Rock und Haaren aus Polyestergewebe, gefüllter Mütze, Polypropylenkörper, flügelförmigem Kostüm sowie beweglichen Armen und Beinen. Im Körper befinden sich LED-Lichtquelle und Batteriefach.
- GTIP
- 9503.00.21.00.00
- GÜLTIG AB
- 28.08.2026
- QUELLE
- Handelsministerium der Republik Türkiye

Eine 51 cm große menschenähnliche Puppe mit textilbezogenen Beinen, Rock und Haaren aus Polyestergewebe, gefüllter Mütze, Polypropylenkörper, flügelförmigem Kostüm sowie beweglichen Armen und Beinen. Im Körper befinden sich LED-Lichtquelle und Batteriefach.
Die BTB nennt die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6, die Erläuterungen zur Position 95.03 und den Analysebericht des Istanbuler Zolllabors vom 01.07.2026.
LED-Ausstattung und dekorative Aufmachung ändern nicht den objektiven Charakter als menschenähnliche Puppe. Bewegliche Gliedmaßen, Körperbau, Textilkleidung und Gesamterscheinung führten zur GTIP 9503.00.21.00.00.
Vorwiegend als Leuchte verwendete Figuren, feste Statuetten, ausschließlich weihnachtliche Dekorationen oder elektrische Zierwaren ohne Spielzeugcharakter dürfen nicht automatisch gleichbehandelt werden. Beweglichkeit, Spielwert und Rolle des Lichts sind zu prüfen.
Der Fall zeigt, dass eine untergeordnete LED-Funktion den wesentlichen Puppen- oder Spielzeugcharakter nicht automatisch verdrängt.