PDC-Bohrverbindungsstück: Abgrenzung zwischen Position 8431 und 8207
Ein 48-mm-Bauteil Typ P1 mit AW-Innengewinde, das bei Kernbohrungen das Bohrrohr der Kernbohreinrichtung mit der Bohrkrone verbindet. Die veröffentlichte BTB reiht es in die GTIP 8431.43.00.00.00 ein.
- GTIP
- 8431.43.00.00.00
- GÜLTIG AB
- 07.09.2026
- QUELLE
- Handelsministerium der Republik Türkiye

Ein 48-mm-Bauteil Typ P1 mit AW-Innengewinde, das bei Kernbohrungen das Bohrrohr der Kernbohreinrichtung mit der Bohrkrone verbindet. Die veröffentlichte BTB reiht es in die GTIP 8431.43.00.00.00 ein.
Die BTB nennt die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie die Erläuterungen des türkischen Zolltarifs zur Position 84.31. Außerdem wird auf ein Gutachten der Fakultät für Bergbauingenieurwesen der Middle East Technical University verwiesen.
Nach der veröffentlichten Beschreibung bohrt das Bauteil das Material nicht selbst, sondern verbindet Bohrrohr und Bohrkrone. Diese Zwischenverbindungsfunktion begründet den Charakter als Teil einer Bohrmaschine und führt zur GTIP 8431.43.00.00.00.
Wirkt die Ware mit einer eigenen Schneidfläche unmittelbar auf das Material ein und arbeitet als auswechselbares Bohrwerkzeug, kann Position 82.07 einschlägig sein. Die türkische BTB TR060000260016 ordnet eine 48-mm-PDC-Bohrkrone ohne Kerngewinnung der GTIP 8207.19.10.00.12 zu. Arbeitsfläche und tatsächliche Funktion sind statt nur der Katalogbezeichnung zu prüfen.
Bei sehr ähnlich bezeichneten Bohrteilen kann die Kernfrage lauten: bohrt das Teil oder verbindet es? Ein kleiner Funktionsunterschied kann zu verschiedenen Ergebnissen zwischen den Positionen 82.07 und 84.31 führen.