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MITTEILUNG 2026/9 / CE / TAREKS

Einfuhrkontrollen für ausgewählte CE-kennzeichnungspflichtige Produkte

Die CE-Kennzeichnung ist ein wichtiger Konformitätshinweis, bestimmt aber allein weder den Anwendungsbereich noch garantiert sie ein positives Kontrollergebnis.

STATUSIN KRAFT
EFFECTIVE1. Januar 2026
CONTROL FOCUSNIEDERSPANNUNG · EMV · AUFZÜGE · DRUCK · GAS
GEPRÜFT DURCHFachteam und Methodik

Die Mitteilung 2026/9 regelt die Einfuhrkontrolle für Waren, die anhand der GTIP-/Warenbeschreibungen im Anhang und der einschlägigen technischen Vorschriften erfasst sind. Anträge laufen über TAREKS; die Prüfungen führt das Türkische Normeninstitut durch.

01

Wie wird der Anwendungsbereich bestimmt?

GTIP ist der Ausgangspunkt. Zusätzlich sind Warenbeschreibung, tatsächliche technische Merkmale und anwendbare Vorschriften gemeinsam zu prüfen. Nicht jedes CE-gekennzeichnete Produkt fällt unter diese Mitteilung.

02

Welche Vorschriften stehen im Vordergrund?

Niederspannung, elektromagnetische Verträglichkeit, Aufzüge, Druckgeräte, einfache Druckbehälter, Gasgeräte und Effizienzanforderungen für neue Warmwasserkessel sind die wichtigsten Bereiche.

03

Was kann geprüft werden?

Je nach Risikoanalyse können Unterlagen, Kennzeichnung und Etiketten, die Ware selbst oder Prüfmuster kontrolliert werden. Produkt, Modell und Nachweise müssen dieselbe technische Identität zeigen.

04

Entscheidung vor dem Versand

Verlassen Sie sich nicht allein auf das CE-Zeichen. Konformitätserklärung, Vorschriftenzuordnung, Modellbezug, Etiketten und türkische Anleitungs- und Sicherheitstexte sind vor dem Verladen abzugleichen.

VOR DEM VERSAND

Checkliste für den Importeur

  1. 12-stelligen GTIP mit der Warenbeschreibung im Anhang abgleichen.
  2. Alle anwendbaren technischen Vorschriften und Normen bestimmen.
  3. Hersteller, Modell und Vorschriften in der EU-Konformitätserklärung mit dem Produkt abgleichen.
  4. CE-Zeichen, Typenschild, Wirtschaftsakteure und Serien-/Modellrückverfolgbarkeit prüfen.
  5. Technische Unterlagen und Prüfnachweise für eine TAREKS-Prüfung bereithalten.
HERSTELLERUNTERLAGEN

Wesentliche Nachweise des ausländischen Herstellers

  • Modellbezogene EU-Konformitätserklärung
  • Liste der anwendbaren Vorschriften und Normen
  • Prüfberichte und gegebenenfalls Unterlagen einer notifizierten Stelle
  • Bilder von Etikett, Typenschild und CE-Zeichen
  • Ausgangsunterlagen für korrekte türkische Anleitungs- und Sicherheitstexte
PRÜFUNGSGRUNDLAGE

Bei der Erstellung wurden die folgenden amtlichen Regelungs- und Anwendungsquellen geprüft.

Zuletzt geprüft: 25. August 2026. Allgemeine Information; keine verbindliche Einreihung oder produktspezifische Konformitätsentscheidung.