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MITTEILUNG 2026/32 / MASCHINEN / TAREKS

Zwei Listen, Vorabgenehmigung und technische Nachweise bei Maschinenimporten

Für 2026 wurde eine eigene Einfuhrkontrollmitteilung für Maschinen geschaffen. Zuerst ist zu klären, ob die Maschine in der Liste mit Vorabgenehmigungspflicht steht.

STATUSIN KRAFT
AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNG31. Dezember 2025
EFFECTIVE1. Januar 2026
CONTROL FOCUSVORABGENEHMIGUNG · TAREKS · TPS · TECHNISCHE AKTE
GEPRÜFT DURCHFachteam und Methodik

Die Mitteilung 2026/32 ordnet Maschinen zwei GTIP-Listen zu. Für Maschinen in Anhang 2/A ist vor der physischen Prüfung eine Einfuhr-Vorabgenehmigung erforderlich; bei Anhang 2/B entfällt dieser Schritt. Anwendungsbereich und technische Konformität sind dennoch gesondert zu prüfen.

01

Was unterscheidet die Listen?

Anhang 2/A verlangt eine Vorabgenehmigung. Anhang 2/B enthält weitere GTIP-Positionen der Maschinensicherheitsverordnung, die aus der bisherigen 2026/9-Kontrolllinie übernommen wurden, ohne eine Vorabgenehmigungsstufe einzuführen.

02

Wann ist die Vorabgenehmigung nötig?

Bei Waren aus Anhang 2/A müssen die technischen Unterlagen vor der physischen Prüfung angenommen werden. Der Ablauf ist vor Registrierung der Zollanmeldung einzuplanen.

03

Was wird geprüft?

Konformitätserklärungen, Zulassungen oder Prüfberichte, Modellbezug, Kennzeichnungen, Anleitungen und der technische Anwendungsbereich können geprüft werden. Gefälschte oder nicht verifizierbare Nachweise führen zu einem negativen Ergebnis.

04

TPS und Zollanmeldung

Das Konformitätsdokument für Maschinenimporte wird über das türkische Single-Window-System ausgestellt. Die 23-stellige Referenz wird in Feld 44 angegeben; ein zusätzliches nass unterschriebenes Papier ist nicht erforderlich.

VOR DEM VERSAND

Checkliste vor dem Maschinenversand

  1. Funktion und 12-stelligen GTIP anhand technischer Daten bestätigen.
  2. Zuordnung zu Anhang 2/A oder 2/B bestimmen.
  3. Bei 2/A die Vorabgenehmigungsakte rechtzeitig vorbereiten.
  4. Erklärung, Risikobeurteilung, Anleitung, Etikett und Prüfungen demselben Modell zuordnen.
  5. TPS-, TAREKS- und Zollanmeldungsdaten konsistent halten.
HERSTELLERUNTERLAGEN

Wesentliche Nachweise des ausländischen Herstellers

  • Maschinen- und modellbezogene Konformitätserklärung
  • Zusammenfassung der technischen Akte, Risikobeurteilung und angewandte Normen
  • Prüfberichte, Typgenehmigung oder Zertifizierungsunterlagen, soweit erforderlich
  • Typenschild, Seriennummer und Sicherheitskennzeichnungen
  • Originalanleitung und Ausgangstext für korrekte türkische Sicherheitshinweise
PRÜFUNGSGRUNDLAGE

Bei der Erstellung wurden die folgenden amtlichen Regelungs- und Anwendungsquellen geprüft.

Zuletzt technisch geprüft: 8. September 2026. Allgemeine Orientierung; keine neue Meldung, verbindliche Einreihung oder produktspezifische Konformitätsentscheidung.