Interaktives digitales Terminal und Display: KN 8528 52 91
Die rumänische Zollverwaltung reihte digitale Werbe- und Informationsgeräte mit möglicher Android-, Windows- oder Linux-Verarbeitung, Netzwerkverbindungen und optionaler Touchfunktion als LCD-Monitore, die an automatische Datenverarbeitungsmaschinen angeschlossen und mit ihnen verwendet werden können, in KN 8528 52 91 ein.
- EU-KN-CODE
- 8528 52 91
- GÜLTIGKEITSBEGINN
- 14.01.2026
- GÜLTIGKEIT
- 14.01.2026–13.01.2029
- ENTSCHEIDUNG / LAND
- ROBTI2026-005226 · Rumänien

Aus dem 43-seitigen Anhang wurden drei für die Einreihung aussagekräftige Ausführungen ausgewählt. Bilder lassen sich in voller Größe öffnen.
Die BTI erfasst eine Produktfamilie mit TFT-LCD-Bildschirmen von 21,5 bis 98 Zoll in FHD oder UHD 4K für digitale Werbung, öffentliche Informationen und Meldungen im 24/7-Betrieb innen oder außen. Möglich sind Android 11 oder Windows/Linux sowie Ethernet, Dualband-WLAN, HDMI, DisplayPort, USB, Bluetooth und optional SIM/4G. Beschrieben werden Touch- und Nicht-Touch-Varianten zur Boden-, Wand- oder Deckenmontage. Ein Fernsehsignalempfänger fehlt.
Die Einreihung stützt sich auf die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 6(D) zu Kapitel 84 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 112/2014. Die Entscheidung sieht die technische Identität des Multifunktionsgeräts in der Anzeige-/Monitorfunktion und weist den anschließbaren, für ADP-Systeme bestimmten LCD-Monitor KN 8528 52 91 zu.
Prozessor, Betriebssystem, Speicher, WLAN, Bluetooth und Touch-Eingabe machen das Gerät nicht automatisch zu einer eigenständigen ADP-Maschine der Position 8471. Weisen die objektiven Merkmale und die Hauptfunktion auf die Inhaltsanzeige, spricht dies für Position 8528. Auch das Fehlen eines TV-Empfängers ist für die Abgrenzung relevant. Bei überwiegender eigenständiger Verarbeitung oder einer anderen Hauptfunktion kann ein anderes Modell jedoch anders einzureihen sein.
Dies ist keine EU-Einreihungsverordnung, sondern eine individuelle BTI der rumänischen Behörde für bestimmte Waren und deren Inhaber. Sie begründet keine verbindliche türkische BTB und keine endgültige zwölfstellige GTIP. Für die Abgrenzung 8471–8528 bei digitalen Kiosken, Werbedisplays, Touch-Terminals und Monitoren mit eingebetteter Rechentechnik ist sie dennoch eine starke Vergleichsquelle.
Jedes Vergleichsmodell ist anhand seiner technischen Unterlagen zu prüfen: Bildschirmgröße und -technologie, Touchfunktion, eigenständiger Betrieb des Prozessors, Schnittstellen, TV-Empfänger, Funkmodule und Verwendungszweck können das Ergebnis ändern. Die aktuelle zwölfstellige GTIP der Türkei sowie TAREKS-, CE/EMV-, RED- und weitere Produktsicherheitsanforderungen sind gesondert zu verifizieren.


