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AMTSBLATT DER EU / DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/333

Universelle Sprunggelenkbandage: Abgrenzung 9021, 3926 und 6307

Die Europäische Kommission reihte eine Einheitsgrößen-Sprunggelenkstütze aus starren Kunststoffschalen, Textilbrücke und Klettbändern in KN 6307 90 98 ein, weil sie nicht an einen bestimmten Patienten anpassbar ist und Textil sowie Kunststoff gleich wesentlich sind.

EU-KN-CODE
6307 90 98
VERÖFFENTLICHUNG
02.03.2026
INKRAFTTRETEN
22.03.2026
QUELLE
Amtsblatt der Europäischen Union
Universelle Sprunggelenkbandage: Abgrenzung 9021, 3926 und 6307
Bild: Amtsblatt der Europäischen Union — nur zur InformationEU 2026/333
WARENBESCHREIBUNG DER VERORDNUNG

Eine etwa 26 cm lange Sprunggelenkstütze in Einheitsgröße. Sie besteht aus zwei anatomisch geformten starren Kunststoff-Seitenschalen, herausnehmbarer textilbezogener Schaumpolsterung, einer längenverstellbaren textilen Fersenbrücke und zwei unelastischen Klettbändern am Unterschenkel. Sie wird im Schuh getragen und soll seitliches Umknicken nach Verletzungen begrenzen. Am Sprunggelenk selbst besteht keine Spann- oder patientenspezifische Einstellmöglichkeit.

EINREIHUNGSBEGRÜNDUNG DER EU

Die Einreihung beruht auf den Allgemeinen Vorschriften 1, 3(c) und 6, Anmerkung 7(d) zu Abschnitt XI sowie den KN-Codes 6307, 6307 90 und 6307 90 98. Kunststoffschalen und Textilbänder sind für die Stützfunktion gleich wichtig; ein einziger wesentlicher Charakter nach 3(b) ist nicht feststellbar. Zwischen den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen 3926 und 6307 bestimmt 3(c) die numerisch zuletzt genannte Position 6307.

KRITISCHE TARIFLICHE ABGRENZUNG

9021 10 10 für orthopädische Vorrichtungen wurde ausgeschlossen: Die Einheitsgröße ist weder für das Sprunggelenk eines bestimmten Benutzers gefertigt noch daran anpassbar und wird nur an der Wade gestrafft. Auch 9021 10 90 für Schienen und andere Bruchvorrichtungen scheidet aus, da die Ware ein gebrochenes Sprunggelenk nicht vollständig ruhigstellen kann. Handelsname, medizinische Verwendung und starre Seitenschalen führen nicht allein zu 9021.

WIE IST DIE ENTSCHEIDUNG FÜR DIE TÜRKEI ZU LESEN?

Die Verordnung ist in EU-Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich, begründet aber nicht automatisch eine endgültige zwölfstellige türkische GTIP oder verbindliche BTB. Sie ist eine starke Vergleichsquelle für die Abgrenzung 6307–3926–9021 bei Sprunggelenkstützen, Bandagen, Orthesen und Sportstützen. Patientenspezifische Anpassbarkeit, Gelenkeinstellung, Immobilisationsgrad und die Funktionen der Textil- und Kunststoffteile sind gesondert zu prüfen.

PRAKTISCHE BEDEUTUNG

Bezeichnungen wie orthopädisch, Orthese, ankle brace oder medizinische Bandage bestimmen den Zolltarif nicht allein. Einheitsgröße, Befestigung nur an der Wade, fehlende Einstellung am Gelenk und unvollständige Immobilisierung waren entscheidend. Bei patientenspezifischer Anpassung, Gelenkmechanik oder stärkerer Ruhigstellung kann das Ergebnis anders ausfallen. Abweichende EU-BTI dürfen drei Monate ab Inkrafttreten weiterverwendet werden.