Ist jeder LED-Artikel eine Leuchte? EU-Erläuterung zur Position 9405
Eine Lichtquelle macht einen Artikel zolltariflich nicht automatisch zu einer Leuchte. Die am 9. Oktober 2026 veröffentlichte EU-Erläuterung erklärt den Ausschluss bestimmter rein dekorativer beleuchteter Waren aus Position 9405.
- AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNG
- 09.10.2026
- BETROFFENE POSITION
- 9405
- DOKUMENTART
- KN-Erläuterung
- CELEX
- 52026XC05274
Entscheidend ist die Hauptfunktion der Ware
Die Erläuterung betrifft Waren aus Glas, Metall, Kunststoff oder anderen Materialien, die ausschließlich zur Dekoration im Innen- oder Außenbereich bestimmt sind. LED-Lichterketten, LED-Streifen oder ähnliche Lichtquellen verstärken ihren dekorativen Charakter. Sie dienen nicht hauptsächlich der Beleuchtung eines Raumes oder Bereichs: Die Lichtleistung reicht für eine funktionale Beleuchtung nicht aus, und es handelt sich nicht um Spezialleuchten.
Acht Warenbeispiele aus der amtlichen Mitteilung
Die Bildunterschriften beschreiben ausschließlich sichtbare Merkmale. Eine genaue Materialzusammensetzung oder endgültige zwölfstellige türkische GTIP wird aus den Fotos nicht abgeleitet.








Bilder: Amtsblatt der Europäischen Union, C/2026/5274, Abbildungen 1–8. Produktfotos aus den bereitgestellten Seitenbildern ausgeschnitten; die Produkte wurden nicht verändert.
Wie erfolgt die Einreihung außerhalb der Position 9405?
Waren mit diesen Eigenschaften werden nach dem Material des dekorativen Bestandteils eingereiht. Foto, Handelsname oder LED-Angabe allein ergeben keine endgültige Zolltarifnummer oder türkische GTIP. Positionstexte, Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln sowie die Allgemeinen Vorschriften müssen gemeinsam geprüft werden. Bei Waren aus mehreren Materialien sind die Funktionen der Bestandteile und gegebenenfalls nach den anwendbaren Vorschriften der wesentliche Charakter zu beurteilen.
Ein Solarpanel bestimmt das Ergebnis nicht allein
Unter Verweis auf Abbildung 7 erklärt die amtliche Mitteilung, dass Solarpanels bei solchen Dekorationsartikeln für die Einreihung in Position 9405 nicht maßgeblich sind. Das betrifft nicht sämtliche Solarleuchten. Eine hauptsächlich für funktionale Beleuchtung bestimmte Ware ist gesondert zu beurteilen.
Dekorative Leuchte und beleuchteter Ziergegenstand unterscheiden sich
Eine ästhetisch oder dekorativ gestaltete Leuchte kann funktionale Beleuchtung bieten oder einem speziellen Beleuchtungszweck dienen. Die Handelsbezeichnung „dekorativ“ schließt Position 9405 daher nicht allein aus. Gestaltung, Funktion des Lichts und die objektiven Gesamtmerkmale sind entscheidend.
Wie ist die Erläuterung für die Türkei zu lesen?
Dieses Dokument ergänzt die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der EU. Es begründet weder eine unmittelbare Änderung des türkischen Zolltarifs noch eine verbindliche türkische BTB. Es dient als technische Vergleichsquelle. Die nationale türkische Tarifunterteilung und die einschlägigen nationalen Vorschriften sind für die konkrete Ware gesondert zu prüfen.
Welche Angaben sind bei einer ähnlichen Ware erforderlich?
- Hauptverwendungszweck und Gestaltung
- Lichtstrom, Leistung, Lichtverteilung und vorhandene fotometrische Daten
- Material des dekorativen Körpers und Bestandteilliste
- Funktionen von LEDs, Batterie und Solarpanel
- Technischer Katalog, Gebrauchsanleitung und Produktfotos
Die Erläuterung legt keinen festen Lumen-Grenzwert fest. Technische Daten, Gestaltung und Verwendungszweck sind gemeinsam zu beurteilen. Eine Einreihung außerhalb von Position 9405 bedeutet allein keine Befreiung von CE/TAREKS oder anderen Einfuhrkontrollen; deren Anwendungsbereich ist gesondert zu prüfen.
Amtliche Quellen
OJ C, C/2026/5274 · 09.10.2026 · CN 9405
Amtlicher EUR-Lex-Text ↗Amtliches PDF und acht Produktbilder ↗